Lehrbücher / Schulgeld

Für alle Teilnehmer besteht Lernmittelfreiheit. Die Bücher werden vom Abendgymnasium ausgeliehen und sind später zurückzugeben. Bei Eintritt in die Schule wird eine einmalige Kaution von 80 Euro erhoben, die nach Bücherrückgabe zurückbezahlt wird.

Schulgeld:

Pro Semester (Halbjahr) ist eine Gebühr von 240 Euro zu zahlen.

Bei nachgewiesenen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch kann auf Antrag bei dem Amt für Schule, Bildung und Sport, Villingen (Rathaus) ein Erlass der Gebühren beantragt werden. Der Nachweis muss jedes Schuljahr neu eingereicht werden.

Die Gebühren sind jeweils zu Halbjahres- und Schuljahresbeginn nach Erhalt der Rechnung fällig.

Haben Sie Ihre Schulgebühren für das laufende Schulhalbjahr oder für vorangegangene Schulhalbjahre nicht bis zwei Wochen vor Schuljahresende (in der Regel 18. Juli) beglichen, erhalten Sie kein Zeugnis, werden von der Schule abgemeldet und können die Schule im darauffolgenden Schuljahr nicht besuchen. Ihre Verpflichtung, die bis dahin angefallenen Schulgebühren zu begleichen, bleibt auch nach einer Abmeldung durch die Schule bestehen. Eine Wiederanmeldung ist nach Begleichung Ihrer ausstehenden Schulgebühren möglich.

Die Verpflichtung zur Zahlung der Semestergebühr endet mit Ihrer schriftlichen Abmeldung zum Ende des betreffenden Halbjahres. Ohne Abmeldung sind Sie zur Zahlung der Gebühren verpflichtet, auch wenn Sie die Schule zwischenzeitlich nicht mehr besuchen.